Für die naturheilkundliche Behandlung ist die Mitarbeit des Patienten/der Patientin unabdingbar.
Bittte bringen Sie zum ersten Termin folgendes mit (falls vorhanden):
- Medikamente & Nahrungsergänzungsmitte, die eingenommen werden (+ Verpackung)
- etwaige Laborberichte
- Berichte von Haus- und Fachärzten
- ausgefüllter Fragebogen (wird bei Terminvergabe zugeschickt)
Der Ersttermin wird nur telefonisch oder per Online-Terminbuchung vereinbart. Bei Fragen können Sie mich auch jederzeit per Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren.
In der Regel dauert der Ersttermin 1 – 2 Stunden.
Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, muss dieser bis 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ansonsten behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar zu berechnen.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Selbstzahlerbasis. Auf Wunsch erhalten Sie eine Rechnung in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Bitte beachten Sie, dass meine Honorarsätze in der Regel über den dort genannten Höchstsätzen liegen, da die GeBüH aus dem Jahr 1985 stammt und nicht die heutigen Kosten und Therapiekonzepte abbildet. Eine vollständige oder auch nur teilweise Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ist daher nicht garantiert. Erfragen Sie dies bitte direkt bei Ihrer Versicherung.
Der erste Termin dauert in der Regel 1,5 – 2,5 Stunden und wird mit 150€ in Rechnung gestellt.
Alle weiteren Termine werden mit 20€ pro Viertelstunde berechnet und richtet sich nach dem tatsächlichen Zeitaufwand.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Diesbezüglich wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Beratungen per Telefon
sind erst nach persönlichem Erstkontakt möglich.
Außerdem gibt es das Angebot eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs. Dies gilt lediglich des Kennenlernens und um einen Termin für die Erstanamnese zu vereinbaren und ist keine Beratung!
Laborleistungen werden vom jeweiligen Labor selbst in Rechnung gestellt.
Gesetzlich versicherte ohne Zusatzversicherung:
Gesetzliche Versicherungen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker nicht. Daher müssen die Kosten selbst getragen werden. In einzelnen Fällen gibt es Zusatzversicherungen, dies kann bei der jeweiligen Krankenkasse in Erfahrung gebracht werden. Teilen Sie mir mit, wenn Sie eine Zusatzversicherung haben, damit die Rechnung die nötigen Formalitäten enthält.
Die Rechnung für Selbstzahler enthält keine Abrechnungsziffern.